Daher hat auch der Gesetzgeber strenge Regeln für die Vergabe von Pfandkrediten erlassen. Diese haben bereits seit Jahrzenten Bestand. Besonders Sie als Kunde sollen dadurch geschützt werden. Vorgaben sind zum Beispiel die jederzeitige Möglichkeit einen Pfandkredit wieder abzulösen oder, dass Sie niemals persönlich haften.
Die Überwachung dieser Vorschriften übernimmt neben den Gewerbeämtern auch der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e. V. Als Mitglied unterliegen wir dieser Aufsicht. 250 Mitglieder zählt der Verband, welcher bereits seit 1950 besteht.